Ein Bericht aus der Berliner Mieter“gemeinschaft“
Die Räume der Berliner Mietergemeinschaft (BMG) waren selten so voll. Neben 10 Vertreter_innen aus 4 Berliner Bezirksgruppen und einzelnen Mitarbeiter_innen der Geschäftsstelle der BMG erschienen zahlreiche im Auftrag der Mietergemeinschaft tätige Berater_innen und Aktivist_innen aus Mieter- und Stadtteilinitiativen.
Auf der Tagesordnung des Delegiertenrats, dem laut Satzung entscheidenden Gremium der BMG, standen am 14.03.2014 zwei brisante Anträge. Nach dem Antrag einer vom Vorstand beauftragten Gruppe, die sich ironischerweise „Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der BMG e.V. und den beauftragten Rechtsberatern“ nennt, dürfen Delegierte der Berliner Mietergemeinschaft keine Rechtsberater_innen mehr sein. Auch für die Bildung von Bezirksgruppen sollen neue Maßstäbe gelten. So muss die Gründung beim Vorstand angezeigt werden. Erst nach sechs Monaten soll die Gruppe die in der Satzung festgelegten Rechte erhalten. Und wenn ihre Arbeit sich gegen nicht näher bestimmte „satzungsgemäße Ziele“ richtet, kann die Zustimmung gleich verweigert werden. Die Beurteilung hierüber wurde der Redaktion des Mieterechos übertragen. Die Nachfrage, welche Personen dazu gehören, wurde jedoch nicht beantwortet. Überhaupt war die ganze Zeit fraglich, über was und wieso diskutiert wurde. Die Debatte hatte nichts mit den teilweise konfliktreichen, aber immer um den Austausch von Argumenten und die Suche nach Strategien bestimmten Diskussionen in den Netzwerken von Mieter- und Stadtteilinitiativen gemein. Sämtliche Einwände von Mitgliedern der BMG prallten an der als Block auftretenden Fraktion der Delegierten aus Friedrichshain, Kreuzberg und Neukölln ab.
Der derzeitige Delegiertenrat repräsentiert zwar nur ein Drittel der Mitglieder, da in einzelnen Bezirken teilweise seit mehr als 20 Jahren keine Wahlen mehr stattfanden. In den grundsätzlichen Fragen waren sich die Vertreter_innen der drei Bezirksgruppen jedoch einig. Der Antrag der Bezirksgruppe Prenzlauer Berg auf Wahlen in allen Bezirken, in denen Delegierte bisher fehlen, wurde abgelehnt. Die Vorlage der vom Vorstand beauftragten Arbeitsgruppe wurde gegen das Votum der Vertreter_innen dieser Bezirksgruppe und unter Protest von anwesenden Gästen angenommen. Während der Antrag auf die Unvereinbarkeit von Mandat und Beratertätigkeit anfangs noch wortreich mit einem Rechtsgutachten begründet wurde, brachte es später eine der Neuköllner Delegierten auf den Punkt: „Allein die Tatsache, dass Ihr (Anm. d.V. gemeint sind die Vertreter_innen der Bezirksgruppe Prenzlauer Berg) unsere Positionen nicht teilt, zeigt, dass Ihr ausgeschlossen werden müsst“. (mehr…)